Keine Angst um die Kaution

ARGOS Yachtcharter - 18. November 2024

Einer der größten finanziellen Risiken bei einem Chartertön ist die zu hinterlegende Kaution. Wenn diese aufgrund eines Schadens einbehalten wird, kommt es immer wieder zu bösen Überraschungen. Denn längst nicht jede Kautionsversicherung auf dem Markt deckt alle häufigen Schadenszenarien.

Eine Einbehaltung der Charterkaution, ob ganz oder teilweise, ist für viele das denkbar ärgerlichste Szenario während des Urlaubstörns. Schnell ist die gewonnene Erholung dahin und die Gesamtkosten für den Törn haben sich von einem Moment auf den anderen extrem erhöht. Eine Kautionsversicherung gehört deshalb schon lange zum Standard der meisten Chartercrews. Gefahr erkannt, Gefahr gebannt, so sollte man meinen.

Doch die Praxis sieht mitunter anders aus, wie Rechtsanwalt Gunnar Brock von Pantaenius berichten kann: „Einige Kautionsversicherung machen zwischen dem rechtmäßigen und unrechtmäßigen Einbehalten der Kaution einen für den Kunden entscheidenden Unterschied und decken ausschließlich das rechtmäßige Einbehalten der Kaution. Ob ein Schaden jedoch während der Nutzung durch den Skipper und seine Crew verursacht wurde oder womöglich schon länger besteht, ist längst nicht immer nachweisbar. Häufig sind wir mit Fällen konfrontiert, in denen die Kaution ohne einen von der Crew verursachten Schaden einbehalten wird.

Pantaenius deckt in der Kautionsversicherung deshalb anders als einige andere Anbieter grundsätzliches jedes Einbehalten der Kaution, solange eine Schadensverursachung behauptet wird.“

Ein sorgfältig ausgefülltes Übergabeprotokoll schützt, doch ist die Kaution erst einmal einbehalten, sind die unmittelbaren Möglichkeiten der Kunden sehr begrenzt. Denn, ob rechtmäßig oder nicht, ein Rechtsstreit im Ausland ist schwierig, kostspielig und zumeist zeitaufwändig.

Die Pantaenius Kautionsversicherung kann über Argos als Teil eines Charterversicherungspakets, einzeln oder auch ergänzend abgeschlossen werden. Für höhere Kautionssummen, wie sie etwa in der Karibik oder auf größen Katamaranen üblich sind,  einfach entsprechend mehrere Kautionsversicherungen buchen um den Schutz in 3000 EUR Schritten zu erhöhen. So lässt sich die Kautionssumme für den jeweiligen Törn problemlos an den persönlichen Bedarf anpassen.

 


Welche Versicherung brauchen Charterer?

Grundsätzlich empfiehlt Rechtsanwalt Gunnar Brock jedem Charterkunden neben der genannten Kautionsversicherung den Abschluss einer Skipperhaftpflichtversicherung sowie einer Reiserücktrittskosten-Versicherung. Je nach persönlichem Bedarf und bereits vorhandenen Versicherungen aus bestehenden Verträgen kann außerdem der Abschluss einer Insassenunfallversicherung oder eine Auslandsreisekrankversicherung ratsam sein.

Auch wenn Charterfirmen ihre Schiffe mit einer Haftpflichtversicherung in ausreichender Höhe abgesichert haben sollten, kann man sich als Kunde kaum auf diesen Umstand oder die konkreten Deckungsinhalte verlassen. Denn es gilt: Der Skipper haftet stets mit seinem vollen Vermögen für alle Schäden, die sich aus der Nutzung der gecharterten Yacht ergeben. In vielen Ländern liegt die Deckungspflicht für Haftpflichtversicherungen jedoch nur bei 200.000 Euro. Gerade bei Personenschäden ist diese Summe zumeist viel zu niedrig angesetzt. Die in den Pantaenius Charterpaketen enthaltene Skipperhaftpflichtversicherung schafft für diesen Fall Abhilfe. Sie gilt außerdem neben dem Skipper auch für bis zu 9 Crewmitglieder und deckt Ansprüche der Crew, auch wenn diese in häuslicher Gemeinschaft leben, untereinander. Familientörns sind somit problemlos möglich. Auch ist der Charterausfall als Folge eines Schadens an der gecharterten Yacht automatisch mitversichert.

Die Reiserücktrittskostenversicherung sollte wie für jede andere längerfristig geplante Urlaubsreise einen möglich breit aufgestellten Deckungsschutz beinhalten. Hier heißt es Augen auf bei der Liste von Versicherungsausschlüssen. Gerade für größere Crews, die sich aus Menschen in unterschiedlichen Lebenssituationen zusammensetzen, kann es sonst unter Umständen teuer werden, denn viele Anbieter schließen Arbeitslosigkeit oder auch Schwangerschaft, sowie die damit verbundenen Nebenkrankheiten vom Deckungsschutz aus. Besonderes Highlight der Pantaenius Reiserücktrittskosten-Versicherung: eine automatische Absicherung des Charterpreises.

Falls Sie weitere Fragen haben, können Sie uns auch gerne unter +49 611 66051 oder per Email an mail@argos-yachtcharter.de kontaktieren. Wir freuen uns auf Sie!