Stornierungsbedingungen: Personalisiert
Im Falle der Freistellung des Charterers an den Charterer hat er den Vermieter unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, der berechtigt ist, Folgendes zu fordern oder zurückzubehalten:
a) die Anzahlung, wenn die Kündigung vor dem Termin eintrifft
der Einigung zugestimmt.
b) die volle Chartergebühr, wenn die Mitteilung innerhalb von 30 Tagen vorher eintrifft
Verlassen.
Wenn der Vermieter jedoch in der Lage ist, die Yacht für denselben Zeitraum und zu denselben ursprünglich vereinbarten Bedingungen an andere Charterer weiterzuvermieten, wird er alle erhaltenen Zahlungen zurückerstatten, abzüglich aller Kosten (einschließlich Provision), die für diesen und den neuen Charter entstanden sind Im Falle einer freiwilligen Unterbrechung der Kreuzfahrt hat der Charterer keinen Anspruch auf Rückerstattung, er muss jedoch alle Kosten, die durch diese vorzeitige erneute Übergabe an den Vermieter entstehen, bezahlen.