Stornierungsbedingungen: Personalisiert
Bei einer Stornierung durch den Mieter am oder zu einem beliebigen Zeitpunkt vor Mietbeginn oder bei Nichtzahlung des Restbetrags durch den Charterer nach Benachrichtigung ist der Eigentümer berechtigt, den gesamten Betrag aller vom Mieter geleisteten Zahlungen einzubehalten Mieter vor der Stornierung.
Unbeschadet der Rechtsbehelfe des Eigentümers gilt: Wenn der Eigentümer die Yacht für den gesamten Zeitraum oder einen Teil davon und zu denselben Bedingungen oder zu einem reduzierten Preis an einen anderen Mieter weitervermieten kann, muss der Eigentümer oder der Makler in seinem Namen dem Mieter eine Rückerstattung leisten der dem Mieter nach der Wiedervermietung zustehende Nettosaldo, der auf folgender Grundlage berechnet wird:
Die ursprüngliche Gebühr, abzüglich der Provisionen, wird von der Nettomiete für den Zeitraum abgezogen, der dem Eigentümer aus der Weitervermietung zusteht. Hinzu kommen alle angemessenen Zusatzkosten, einschließlich Provisionen, die dem Eigentümer bei einer Weitervermietung entstehen. Der errechnete Betrag wird von dem tatsächlich vom Charterer erhaltenen Betrag abgezogen und ein etwaiges Restguthaben des Charterers zurückgezahlt. Ziel ist es, dass der Eigentümer aus einer Weitervermietung keinen geringeren Nettoerlös erhält, als er erhalten hätte, wenn die ursprüngliche Vereinbarung erfüllt worden wäre. Der Eigner wird sich nach besten Kräften bemühen, die Yacht weiterzuvermieten, und darf seine Zustimmung zur Weitervermietung nicht unbillig verweigern, auch wenn Charterflüge, die nach vernünftigem Ermessen als schädlich für die Yacht, ihren Ruf, ihre Besatzung oder ihren Zeitplan angesehen werden können, abgelehnt werden können .